Benutzungsbedingungen

MIT DER UNTERZEICHNUNG DES VORLIEGENDEN DOKUMENTS ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER DIGINOVO-SOFTWARE EINVERSTANDEN (DAS HERUNTERLADEN, DIE INSTALLATION ODER DIE NUTZUNG DER DIGINOVO-SOFTWARE STELLT EBENFALLS EINE ZUSTIMMUNG ZU DIESER VEREINBARUNG DAR).

Allgemeine Bedingungen. IRZ SOLUTIONS OOD (LIZENZGEBER) IST BEREIT, IHNEN DIESE SOFTWARE NUR UNTER DER VORAUSSETZUNG ZU LIZENZIEREN, DASS SIE DIE SOFTWARE VON EINER ZUGELASSENEN QUELLE ERWORBEN HABEN UND DASS SIE ALLE IN DIESEM ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG ENTHALTENEN BEDINGUNGEN AKZEPTIEREN UND BEFOLGEN, SOWIE ALLE ZUSÄTZLICHEN EINSCHRÄNKUNGEN DER LIZENZ, DIE IN EINEM DEM PRODUKT BEILIEGENDEN ODER ZUM ZEITPUNKT IHRER BESTELLUNG VERFÜGBAREN ERGÄNZENDEN LIZENZVERTRAG FESTGELEGT SIND (ZUSAMMENFASSEND DER VERTRAG). BEI WIDERSPRÜCHEN ZWISCHEN DEN BEDINGUNGEN DIESES ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAGS UND EINEM ERGÄNZENDEN LIZENZVERTRAG GILT DER ERGÄNZENDE LIZENZVERTRAG. MIT DER UNTERZEICHNUNG DES VORLIEGENDEN DOKUMENTES (EINSCHLIESSLICH DES HERUNTERLADENS, DER INSTALLATION ODER DER VERWENDUNG DER SOFTWARE) ERKLÄREN SIE, DASS SIE DIE SOFTWARE VON EINER ZUGELASSENEN QUELLE ERWORBEN HABEN UND SICH AN DEN VERTRAG GEBUNDEN FÜHLEN. FÜR DIE ZWECKE DIESES ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAGS EINE ZUGELASSENE QUELLE IST (A) DER LIZENZGEBER; ODER (B) EIN VOM LIZENZGEBER AUTORISIERTER HÄNDLER/WIEDERVERKÄUFER, DER DIE SOFTWARE DES LIZENZGEBERS IN IHREM GEBIET AN ENDBENUTZER WEITERVERKAUFT.

Für die Zwecke dieser Vereinbarung bedeutet der Begriff Software DigiNovo, wie sie dem Kunden von einer zugelassenen Quelle zur Verfügung gestellt wurde, sowie alle Upgrades, Updates, Fehlerbehebungen oder modifizierte Versionen davon (zusammenfassend Upgrades), alle davon, die neu lizenziert wurden, oder Sicherungskopien der vorgenannten.

Lizenz. Unter der Voraussetzung, dass die Bedingungen des Vertrags eingehalten werden, wird dem Verbraucher eine abonnementbasierte, nicht exklusive und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software und der Dokumentation für interne Geschäftszwecke des Kunden gewährt, für die der Kunde die erforderlichen Lizenzgebühren an eine zugelassene Quelle gezahlt hat. Dokumentation bedeutet schriftliche Informationen (ob in Benutzer- oder technischen Handbüchern, Schulungsmaterialien, Spezifikationen oder anderweitig enthalten), die sich auf die Software beziehen und von einer zugelassenen Quelle zusammen mit der Software in irgendeiner Weise zur Verfügung gestellt werden. Um die Software nutzen zu können, muss der Kunde möglicherweise eine Registrierungsnummer oder einen Produktautorisierungsschlüssel eingeben und die Kopie der Software des Kunden online auf der Website vom LIZENZGEBER registrieren, um den erforderlichen Lizenzschlüssel oder die Lizenzdatei zu erhalten. Produkte von Drittanbietern, die in der Software enthalten sind oder mit ihr geliefert werden, dürfen nur als Teil der Software verwendet werden.

Die Lizenz erlaubt dem Kunden, die Software in ihrer Gesamtheit zu nutzen, wobei der Datenzugriff auf die von der Software erstellten oder verwendeten Daten beschränkt ist.

Die Lizenz des Kunden zur Nutzung der Software ist auf die Beschränkungen eingeschränkt, die in der jeweiligen Bestellung, die von einer zugelassenen Quelle akzeptiert wurde und für die der Kunde die erforderliche Lizenzgebühr an eine zugelassene Quelle gezahlt hat (die Bestellung), festgelegt sind, und der Kunde darf die Software nicht über diese Beschränkungen hinaus nutzen.

Sofern nicht ausdrücklich in der Dokumentation oder einem anwendbaren ergänzenden Lizenzvertrag anders angegeben, darf der Kunde die Software für seine internen Geschäftszwecke verwenden. Es werden keine anderen Lizenzen stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder auf andere Weise gewährt.

Allgemeine Beschränkungen. Es handelt sich um eine Lizenz und nicht um eine Übertragung des Eigentums an der Software und der Dokumentation, und der LIZENZGEBER behält das Eigentum an allen Kopien der Software und der Dokumentation. Der Kunde erkennt an, dass die Software und die Dokumentation Geschäftsgeheimnisse vom LIZENZGEBER oder seinen Lieferanten oder Lizenzgebern enthalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das spezifische interne Design und die Struktur der einzelnen Programme und die zugehörigen Schnittstelleninformationen. Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, hat der Kunde kein Recht, und der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dies nicht zu tun:

(i) seine Lizenzrechte an eine andere natürliche oder juristische Person zu übertragen, abzutreten oder in Unterlizenz zu vergeben (außer in Übereinstimmung mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Richtlinien vom LIZENZGEBER zur Weiterlizenzierung/Übertragung), und der Kunde erkennt an, dass jeder Versuch der Übertragung, Abtretung, Unterlizenzierung oder Nutzung nichtig ist;

(ii) Fehlerkorrekturen an der Software vorzunehmen oder sie anderweitig zu modifizieren, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu arrangieren, anzupassen oder anderweitig zu überarbeiten oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Software zu erstellen (oder Dritten zu gestatten, dies zu tun) sowie die durch diese Handlungen erzielten Ergebnisse zu reproduzieren.

(iii) die Software zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren, zu entschlüsseln, zu zerlegen oder anderweitig in eine für den Menschen lesbare Form zu bringen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich erlaubt oder der LIZENZGEBER ist rechtlich verpflichtet, eine solche spezifische Aktivität gemäß einer anwendbaren Open-Source-Lizenz zuzulassen, oder anderweitig den Quellcode aus dem Objektcode der Software in irgendeiner Weise zu erstellen oder zu versuchen.

(iv) die Ergebnisse von Benchmark-Tests, die mit der Software durchgeführt wurden, zu veröffentlichen;

(v) Geschäftsgeheimnisse, die in der Software und der Dokumentation enthalten sind, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung vom LIZENZGEBER in irgendeiner Form an Dritte weiterzugeben, zur Verfügung zu stellen oder anderweitig zugänglich zu machen. Der Kunde muss angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um solche Geschäftsgeheimnisse zu schützen.

Software, Upgrades und zusätzliche Kopien. UNGEACHTET ANDERER BESTIMMUNGEN DES VERTRAGS: (1) DER KUNDE HAT KEINE LIZENZ ODER DAS RECHT, ZUSÄTZLICHE KOPIEN ODER UPGRADES ANZUFERTIGEN ODER ZU VERWENDEN, ES SEI DENN, DER KUNDE IST ZUM ZEITPUNKT DER ANFERTIGUNG ODER DES ERWERBS EINER SOLCHEN KOPIE ODER EINES SOLCHEN UPGRADES BEREITS IM BESITZ EINER GÜLTIGEN LIZENZ FÜR DIE URSPRÜNGLICHE SOFTWARE UND HAT DIE ENTSPRECHENDE GEBÜHR AN EINE ZUGELASSENE QUELLE ODER EINEN LIZENZGEBER FÜR DAS UPGRADE ODER DIE ZUSÄTZLICHEN KOPIEN BEZAHLT; UND (2) DIE ANFERTIGUNG UND VERWENDUNG ZUSÄTZLICHER KOPIEN IST AUF NOTWENDIGE SICHERUNGSZWECKE BESCHRÄNKT.

Eigentumshinweise. Der Kunde verpflichtet sich, alle Urheberrechts-, Eigentums- und sonstigen Hinweise auf allen Kopien der Software in derselben Form und auf dieselbe Weise beizubehalten und zu reproduzieren, wie diese Urheberrechts- und sonstigen Eigentumshinweise in der Software enthalten sind. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung des LIZENZGEBERS keine Kopien oder Vervielfältigungen der Software anfertigen, es sei denn, dies ist im Vertrag ausdrücklich gestattet.

Laufzeit und Beendigung. Der Vertrag und die hierin gewährte Lizenz bleiben bis zu ihrer Beendigung gültig. Der Kunde kann den Vertrag und die Lizenz jederzeit in Übereinstimmung mit dem Vertrag kündigen. Bei Beendigung des Vertrags ist der Kunde verpflichtet, alle Kopien der Software und der Dokumentation, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, zu vernichten. Alle Vertraulichkeitsverpflichtungen des Kunden, alle Einschränkungen und Beschränkungen, die dem Kunden im Abschnitt "Allgemeine Beschränkungen" auferlegt werden, sowie alle Haftungsbeschränkungen und Gewährleistungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch nach Beendigung dieses Vertrags.

Kundenaufzeichnungen. Der Kunde gewährt dem LIZENZGEBER und jeder vom LIZENZGEBER bevollmächtigten Person/Einrichtung das Recht, die Nutzungsaufzeichnungen des Kunden im Verwaltungsbereich der Plattform einzusehen, um die Abrechnung mit dem Kunden durchzuführen.

Re-Export-, Transfer- und Nutzungskontrollen. Die Software, die Dokumentation und die Technologie oder direkte Produkte davon (im Folgenden als Software und Technologie bezeichnet), die vom LIZENZGEBER und/oder der genehmigten Quelle im Rahmen des Vertrags geliefert werden, können Exportkontrollen gemäß den Gesetzen und Vorschriften verschiedener Länder unterliegen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Gesetze und Verordnungen, die den Export, Reexport, Transfer und die Nutzung der Software und Technologie vom LIZENZGEBER regeln, einzuhalten und alle erforderlichen lokalen Genehmigungen, Erlaubnisse oder Lizenzen einzuholen. Der LIZENZGEBER ist nicht verpflichtet, in diesem Zusammenhang Dokumente oder Unterstützung zu leisten.

Identifizierte Komponenten; Zusätzliche Bedingungen. Die Software kann, wenn sie vor Ort zur Verfügung gestellt wird, eine oder mehrere Komponenten enthalten oder mit einer oder mehreren Komponenten geliefert werden, zu denen auch Komponenten von Drittanbietern gehören können, die vom LIZENZGEBER in der Dokumentation auf der Website des LIZENZGEBERS als solche gekennzeichnet sind, für die andere Lizenzvertragsbedingungen, Gewährleistungsausschlüsse, eingeschränkte Gewährleistungen oder andere Bedingungen (zusammenfassend als "Zusätzliche Bedingungen" bezeichnet) gelten als die hier aufgeführten. Damit der Dienst vor Ort erbracht werden kann, sind Sie verpflichtet, den geltenden zusätzlichen Bedingungen für die identifizierte(n) Komponente(n) zuzustimmen.

Gewährleistung und Gewährleistungseinschränkungen. LIZENZGEBER garantiert in keinem Fall, dass die Software fehlerfrei ist oder dass der Kunde in der Lage sein wird, die Software ohne Probleme oder Unterbrechungen zu betreiben. Darüber hinaus garantiert der LIZENZGEBER aufgrund der ständigen Entwicklung neuer Techniken zum Eindringen in und zum Angriff auf Netzwerke nicht, dass die Software oder jedes Gerät, System oder Netzwerk, auf dem die Software verwendet wird, frei von Anfälligkeit für Eindringlinge oder Angriffe ist.

Jegliche Gewährleistung (falls vorhanden), ausdrücklich oder kraft Gesetz, gilt nicht, wenn die Software (a) verändert wurde, außer durch den LIZENZGEBER oder seinen bevollmächtigten Vertreter, (b) nicht in Übereinstimmung mit den vom LIZENZGEBER gelieferten Anweisungen installiert, betrieben, repariert oder gewartet wurde, (c) anormalen physischen oder elektrischen Belastungen, anormalen Umweltbedingungen, Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Unfällen ausgesetzt wurde; oder (d) für Beta-, Evaluierungs-, Test- oder Demonstrationszwecke lizenziert wurde. Die Software-Garantie gilt auch nicht für (e) temporäre Software-Module, (f) Software, für die eine genehmigte Quelle keine Lizenzgebühr erhält, und (g) Software, die von einer dritten Partei geliefert wird, die keine genehmigte Quelle ist.

ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT, DER NICHTINTERFERENZ, DER RICHTIGKEIT DES INFORMATIONSINHALTS, ODER DIE SICH AUS DEM HANDELSVERLAUF, DEM GESETZ, DEM GEBRAUCH ODER DER HANDELSPRAXIS ERGEBEN, WERDEN HIERMIT IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG AUSGESCHLOSSEN UND WERDEN VOM LIZENZGEBER, SEINEN LIEFERANTEN UND LIZENZGEBERN AUSDRÜCKLICH ABGELEHNT. SOWEIT DIESE NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN, IST DIE DAUER EINER SOLCHEN STILLSCHWEIGENDEN BEDINGUNG, ZUSICHERUNG UND/ODER GEWÄHRLEISTUNG AUF DIE GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN FRISTEN BESCHRÄNKT.

Haftungsausschluss - Haftungsbeschränkung. JEDE HAFTUNG DES LIZENZGEBERS, SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, FÜHRUNGSKRÄFTE, DIREKTOREN, MITARBEITER, VERTRETER, LIEFERANTEN UND LIZENZGEBER GEGENÜBER DEM KUNDEN, gleich aus welchem Grund, ÜBERSTEIGT NICHT DEN VOM KUNDEN FÜR DIE SOFTWARE BEZAHLTEN PREIS, DER ZUR ANSPRUCHNAHME GEFÜHRT HAT. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG FÜR SOFTWARE IST KUMULATIV UND NICHT PRO FALL (D.H. DAS BESTEHEN VON ZWEI ODER MEHR ANSPRÜCHEN FÜHRT NICHT ZU EINER ERWEITERUNG DIESER GRENZE).

Haftungsverzicht - Verzicht auf Folgeschäden und andere Verluste.

IN KEINEM FALL HAFTEN DER LIZENZGEBER, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, LEITENDEN ANGESTELLTEN, DIREKTOREN, MITARBEITER, VERTRETER, LIEFERANTEN UND LIZENZGEBER FÜR EINKOMMENSVERLUSTE, ENTGANGENE GEWINNE, VERLORENE ODER BESCHÄDIGTE DATEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, KAPITALVERLUSTE ODER FÜR INDIREKTE UND UNVORHERSEHBARE SCHÄDEN, DIE SICH AUS DER ERFÜLLUNG DES VERTRAGS ODER AUS DER VERWENDUNG ODER UNFÄHIGKEIT ZUR VERWENDUNG DER SOFTWARE ERGEBEN. NICHTS IN DIESEM ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG SCHRÄNKT DIE HAFTUNG DER PARTEIEN FÜR SCHÄDEN EIN, DIE DURCH ARGLIST ODER GROBE FAHRLÄSSIGKEIT VERURSACHT WURDEN.

Geltendes Recht, Gerichtsstand. Der Vertrag und die Garantien (Garantien) unterliegen den Gesetzen der Republik Bulgarien und werden gemäß diesen Gesetzen ausgelegt, ungeachtet etwaiger kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag oder den Garantien ergeben oder mit ihnen zusammenhängen, einschließlich derjenigen, die sich aus ihrer Auslegung, Ungültigkeit, Erfüllung oder Beendigung ergeben oder diese betreffen, sowie die Streitigkeiten über die Ausfüllung von Lücken im Vertrag oder seine Anpassung an neu festgestellte Tatsachen, werden dem zuständigen Gericht in Sofia, Republik Bulgarien, zur Entscheidung vorgelegt.